1. Ist die Abrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums bei Ihnen angekommen?
Beispiel: Abrechnung für 2024 muss bis 31.12.2025 zugehen.
2. Umfasst der Abrechnungszeitraum höchstens 12 Monate?
Der Zeitraum muss angegeben sein und darf ein Jahr nicht überschreiten.
3. Sind Aussteller (Vermieter/Verwaltung) und Ihre Wohnung eindeutig benannt?
Name und Anschrift des Vermieters, Bezeichnung Ihrer Wohnung.
4. Sind für jede Kostenart die Gesamtkosten des Hauses ausgewiesen?
Jede Position braucht den Gesamtbetrag, nicht nur Ihren Anteil.
5. Ist bei jeder Kostenart der Umlageschlüssel angegeben und verständlich?
z. B. Wohnfläche, Personen, Einheiten, Verbrauch — inkl. der Gesamtwerte.
6. Ist Ihr Anteil je Kostenart nachvollziehbar berechnet?
Gesamtkosten × Ihr Anteil am Schlüssel = Ihr Betrag.
7. Wurden Ihre tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen abgezogen?
Vergleichen Sie mit Ihren Überweisungen bzw. der Miete.
8. Enthält die Abrechnung nur umlagefähige Kostenarten?
Nicht umlagefähig: Verwaltung, Reparaturen/Instandhaltung, Rücklagen, Bankgebühren.
9. Wurden die Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet (50–70 % nach Verbrauch)?
Pflicht bei Zentralheizung ab zwei Wohnungen (HeizkostenV).
10. Ist die CO₂-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG ausgewiesen (bei Öl/Gas/Fernwärme)?
Seit 2023 Pflicht: Vermieteranteil nach dem 10-Stufen-Modell.
11. Entsprechen die Umlageschlüssel Ihrem Mietvertrag?
Ohne Vereinbarung gilt die Wohnfläche (§ 556a BGB).
12. Wurden Leerstandskosten NICHT auf die Mieter verteilt?
Anteile leerstehender Wohnungen trägt der Vermieter.