KlarNebenkostenJetzt starten

Nebenkostenabrechnung: Vorlage kostenlos als PDF und Word

Laden Sie hier eine kostenlose Vorlage für die Nebenkostenabrechnung herunter — als PDF zum Ausdrucken oder als Word-Datei zum Ausfüllen. Ohne Registrierung, ohne E-Mail-Adresse.

§ 556 BGB · BetrKV · HeizkostenV · CO2KostAufG geprüftStand: Abrechnungsjahr 2025/2026Keine Registrierung · Daten bleiben im Browser

Beide Dateien enthalten dieselbe Struktur: eine Kostenaufstellung mit allen üblichen Betriebskostenarten, Spalten für Gesamtkosten, Umlageschlüssel und Mieteranteil sowie den Abschlussblock mit Vorauszahlungen und Saldo. Wenn Sie lieber mit Formeln arbeiten, gibt es die Vorlage auch als Excel-Vorlage mit fertigen Rechenformeln. Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel mit echten Zahlen finden Sie im Muster einer Nebenkostenabrechnung.

Was eine vollständige Nebenkostenabrechnung enthalten muss

Die Rechtsprechung stellt an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung klare Anforderungen. Fehlt einer der folgenden Punkte, kann der Mieter die Abrechnung zurückweisen — und im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren Nachzahlungsanspruch. Ihre Abrechnung braucht mindestens diese sechs Angaben:

  • Abrechnungszeitraum: maximal 12 Monate, zum Beispiel 01.01. bis 31.12. Ein längerer Zeitraum ist nach §556 Abs. 3 BGB unzulässig.
  • Gesamtkosten je Kostenart: jede Position einzeln, also Grundsteuer, Wasser, Müllabfuhr und so weiter — nicht nur eine Gesamtsumme.
  • Umlageschlüssel: nach welchem Maßstab Sie verteilen, etwa Wohnfläche, Personenzahl, Wohneinheiten oder Verbrauch.
  • Anteil des Mieters: der aus Gesamtkosten und Schlüssel errechnete Betrag je Kostenart.
  • Vorauszahlungen: die Summe der im Zeitraum geleisteten monatlichen Vorauszahlungen des Mieters.
  • Saldo: das Ergebnis — Nachzahlung des Mieters oder Guthaben zu Ihren Lasten.

Wichtig ist außerdem: Sie dürfen nur Kosten umlegen, die im Mietvertrag vereinbart und nach der Betriebskostenverordnung umlagefähig sind. Welche 17 Kostenarten das sind, lesen Sie in der Übersicht umlagefähige Nebenkosten.

Die Fristen: 12 Monate — in beide Richtungen

§556 Abs. 3 BGB regelt zwei Fristen, die Sie kennen müssen. Erstens: Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Für das Abrechnungsjahr 2025 heißt das: Zugang beim Mieter bis zum 31.12.2026. Das ist eine Ausschlussfrist. Verpassen Sie sie, ist eine Nachforderung in aller Regel verloren — es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten.

Zweitens: Auch der Mieter hat eine Frist. Einwendungen gegen die Abrechnung muss er Ihnen innerhalb von 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach ist er mit Einwänden grundsätzlich ausgeschlossen.

Häufige Fehler beim Arbeiten mit Vorlagen

Eine Vorlage gibt Ihnen die richtige Struktur — rechnen müssen Sie selbst. Aus der Praxis kennen wir vor allem drei Fehlerquellen:

1. Rechenfehler

Wer zehn Kostenarten von Hand durch Wohnflächenanteile teilt, vertippt sich schnell. Schon ein Zahlendreher führt zu einem falschen Saldo — und der Mieter prüft heute genauer denn je. Kontrollieren Sie jede Zeile doppelt oder lassen Sie rechnen.

2. Falsche oder wechselnde Umlageschlüssel

Der Schlüssel muss dem Mietvertrag entsprechen. Steht dort nichts, gilt die Wohnfläche als gesetzlicher Standard. Ein häufiger Fehler: Müllkosten werden in einem Jahr nach Personen, im nächsten nach Fläche verteilt. Ein Schlüsselwechsel ohne sachlichen Grund ist angreifbar.

3. Nicht umlagefähige Posten

Verwaltungskosten, Reparaturen, Instandhaltung, Rücklagen und Bankgebühren dürfen nach §1 Abs. 2 BetrKV nicht in die Abrechnung. Besonders bei Eigentumswohnungen rutschen solche Posten leicht aus der Hausgeldabrechnung in die Nebenkostenabrechnung — das macht die Abrechnung angreifbar.

Wo eine starre Vorlage an ihre Grenzen stößt

Für eine einzelne Wohnung mit unverändertem Mieter und einfachen Schlüsseln reicht die Vorlage völlig aus. Schwierig wird es in drei Situationen:

  • Mieterwechsel im Abrechnungsjahr: Alle Kosten müssen zeitanteilig auf Vor- und Nachmieter verteilt werden, bei Personen- und Verbrauchsschlüsseln sogar monats- oder ablesegenau.
  • Heizkosten nach Heizkostenverordnung: Heizung und Warmwasser müssen zu 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch und im Übrigen nach Fläche verteilt werden — mit getrennter Warmwasserberechnung.
  • CO₂-Kostenaufteilung: Seit 2023 tragen Vermieter je nach Effizienz des Gebäudes einen Stufenanteil der CO₂-Kosten. Diesen Abzug rechnet keine Papiervorlage für Sie aus.

Der Rechner rechnet für Sie

Der kostenlose Assistent übernimmt Umlageschlüssel, Mieterwechsel, Heizkostenverordnung und CO₂-Aufteilung automatisch. Vorschau kostenlos, Daten bleiben im Browser, keine Registrierung.

Nebenkostenabrechnung jetzt erstellen

Unser Tipp: Nutzen Sie die Vorlage, um sich einen Überblick über Ihre Kostenarten zu verschaffen — und den Assistenten, sobald gerechnet werden muss. Die fertige Abrechnung sehen Sie kostenlos als Vorschau mit Wasserzeichen; die Freischaltung kostet einmalig 9,90 € für eine Wohneinheit oder 14,90 € für das ganze Objekt.

Häufige Fragen